Bundestag beschließt Gendiagnostikgesetz (GenDG)
Der Bundestag hat am 24. April 2009 ein Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen, das Gendiagnostikgesetz (GenDG) beschlossen, welches am 01. Februar 2010 in Kraft tritt. Das GenDG regelt genetische Untersuchungen beim Menschen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten. Es dient dem Schutz der Würde des Menschen bei gendiagnostischen Tests sowie der Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und soll vor Missbrauch der Ergebnisse schützen. U.a. ist für genetische Untersuchungen die schriftliche Einwilligung der zu untersuchenden Person/en vorgeschrieben. "Heimliche" Abstammungsgutachten/Vaterschaftstests sind somit verboten. Des Weiteren werden entsprechende Anforderungen an die Qualitätssicheriung genetischer Analysen festgelegt. Dazu gehört, dass Laboratorien, die genetische Analysen durchführen, akkreditiert sein müssen.
Die Zielsetzung des Gesetzes deckt sich mit unseren Vorstellungen von verantwortungsvollen und ethisch korrekten Regeln und Vorgehwensweisen von Abstammungsuntersuchungen.
Wichtige Links und Informationen zum Gendiagnostikgesetz im Internet:
- Gestzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 24. April 2009 http://gfhev.de/de/nachrichten/2009_Drucksache_Bundesrat_374_09.pdf
- Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB) vom Oktober 2008 http://www.dgab.org/Website/Aktuelles_files/Stellungn_GenDG_2008-10-22.pdf
- Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Oktober 2008 zum Entwurf des GenDG der Bundesregierung http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_6906/SharedDocs/Drucksachen/2008/0601-700/633-08_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/633-08(B).pdf