Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
Der Deutsche Bundestag hat am 21.02.2008 das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht.
Durch das Gesetz wird Männern in Zukunft die Klärung der Vaterschaft erleichtert. Es ist nun möglich, auch gegen den Willen der Mutter feststellen lassen zu können, ob sie der biologische Vater des Kindes sind. Sie verlieren durch die Feststellung nicht mehr, wie zuvor, die Rechte als erziehender Vater. Heimliche Vaterschaftstests bleiben jedoch verboten.
Weitere Informationen: www.bmj.bund.de